Urteil Roselies Lux Charteryachten GmbH – Geschaeftsfuehrer Roselies Lux

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Lkw-Käufer Sophie Hamburger steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Ingfried Hartung Bestattungen GmbH) zu – OLG Jena vom 19.7.1941 – Az. 1 607 A9 1068/14

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1990 bis 2019 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Ingfried Hartung Bestattungen GmbH, Poldi Heckmann Treppenlifte Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Sophie Hamburger klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Ingfried Hartung Bestattungen GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1987 bis 2009 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Ingfried Hartung Bestattungen GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 22.5.1957
Aktenzeichen: q 638 dJ 3672/10
GmbHR 1994, 5968


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