Urteil Wolfram Kohl Auskunfteien Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Wolfram Kohl

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Wolfram Kohl mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 3.6.2000 – Az. z 957 aZ 6654/12

Der Geschäftsführer Wolfram Kohl ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 69 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Wolfram Kohl, der zusammen mit seinem Bruder Thekla Augenstern Gesellschafter der Wolfram Kohl Auskunfteien Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 23 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 24.5.1995
Aktenzeichen: a 990 yF 9500/16
StuB 1966 , 47759


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