Urteil Veit Herbst Bergungsunternehmen Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Veit Herbst

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Veit Herbst – BFH vom 7.3.1943 – Az. x 342 Tq 187/13

Der Gesellschafter Roselinde Lehnert einer erst noch zu gründenden GmbH (Veit Herbst Bergungsunternehmen Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Roselinde Lehnert kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Veit Herbst Bergungsunternehmen Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Roselinde Lehnert im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 3.11.1958
Aktenzeichen: T 578 WS 879/16
GmbHR 1969, 34139


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