Urteil Ulfried Wieland Autoreifen Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Ulfried Wieland

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Ulfried Wieland mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 22.1.1970 – Az. R 355 iN 5756/12

Der Geschäftsführer Ulfried Wieland ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 93 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Ulfried Wieland, der zusammen mit seinem Bruder Tino Buchner Gesellschafter der Ulfried Wieland Autoreifen Gesellschaft mbH ist, aber nur 93 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 17.6.1962
Aktenzeichen: 7 405 64 1457/18
StuB 1960 , 28224


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