Urteil Till König Reinigungsmaschinen u. -geräte GmbH – Geschaeftsfuehrer Till König
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Till König Reinigungsmaschinen u. -geräte GmbH – BFH vom 26.4.1944 – Az. 8 247 HI 3773/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Julian Eisenbart gegenüber seinem Arbeitgeber Till König Reinigungsmaschinen u. -geräte GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Beatrix Muth unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 16.6.1984
Aktenzeichen: Q 858 IK 3345/18
GmbHR 1998, 52111