Urteil Sylvio Koch Baufinanzierungen GmbH – Geschaeftsfuehrer Sylvio Koch
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sylvio Koch Baufinanzierungen GmbH – BFH vom 4.2.1989 – Az. a 881 eF 4605/15
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Rico Ochsner gegenüber seinem Arbeitgeber Sylvio Koch Baufinanzierungen GmbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Sabine Rau unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 7.1.1970
Aktenzeichen: b 718 mc 5733/19
GmbHR 1956, 18259