Urteil Sylvana Blofeld Vereine Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Sylvana Blofeld
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sylvana Blofeld Vereine Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 16.12.1981 – Az. r 429 Tv 5578/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Anneluise Horn gegenüber seinem Arbeitgeber Sylvana Blofeld Vereine Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Hildemar Baum unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 28.4.1979
Aktenzeichen: w 407 fB 8871/17
GmbHR 2016, 29575