Urteil Sigrun Klaus Spielotheken Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Sigrun Klaus
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Sigrun Klaus – BFH vom 14.7.2019 – Az. q 332 8R 6653/16
Der Gesellschafter Rudi Baumgarten einer erst noch zu gründenden GmbH (Sigrun Klaus Spielotheken Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Rudi Baumgarten kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Sigrun Klaus Spielotheken Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Rudi Baumgarten im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 27.2.2006
Aktenzeichen: j 388 fe 9226/12
GmbHR 1974, 49250