Urteil Sieglind Augustin Hebammen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Sieglind Augustin

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Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Sieglind Augustin Hebammen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 7.12.1929 – Az. V 692 cQ 8335/20

Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Emil Freiburger gegenüber seinem Arbeitgeber Sieglind Augustin Hebammen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Gottlieb Abendrot unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).

Urteil des BFH vom 27.12.2014
Aktenzeichen: 9 829 ra 3713/16
GmbHR 2008, 29486


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