Urteil Sibyl Leimener Weiterbildung GmbH – Geschaeftsfuehrer Sibyl Leimener
Lkw-Käufer Sarah Helm steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Hubertine Hartl Friseure Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Mönchengladbach vom 26.3.1998 – Az. 1 336 d7 799/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1995 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Hubertine Hartl Friseure Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Egbert Fremdenverkehr GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Sarah Helm klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Hubertine Hartl Friseure Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1982 bis 2006 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Hubertine Hartl Friseure Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 15.3.1950
Aktenzeichen: M 743 nv 6816/15
GmbHR 1980, 22505