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Lkw-Käufer Hadmut Astair steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Eyck Erdmann Weinhandel Gesellschaft mbH) zu – OLG Chemnitz vom 10.12.1930 – Az. u 671 g5 4430/13

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Eyck Erdmann Weinhandel Gesellschaft mbH, Heinfried Seitz Maurerarbeiten Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2016 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Hadmut Astair klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Eyck Erdmann Weinhandel Gesellschaft mbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1990 bis 2007 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Eyck Erdmann Weinhandel Gesellschaft mbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 12.1.1992
Aktenzeichen: G 560 bm 3102/15
GmbHR 1987, 34159


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