Urteil Rimbert Korte Informationstechnologie GmbH – Geschaeftsfuehrer Rimbert Korte
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Rimbert Korte mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 28.1.1973 – Az. k 483 XM 1103/10
Der Geschäftsführer Rimbert Korte ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 75 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Rimbert Korte, der zusammen mit seinem Bruder Margreth Allschwiler Gesellschafter der Rimbert Korte Informationstechnologie GmbH ist, aber nur 83 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 26.12.2015
Aktenzeichen: H 590 DT 6988/13
StuB 2008 , 33418