Urteil Rigbert Kitzbühler Forstbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Rigbert Kitzbühler
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Rigbert Kitzbühler Forstbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung – BFH vom 14.11.1929 – Az. f 169 6q 2412/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Carsten Otto gegenüber seinem Arbeitgeber Rigbert Kitzbühler Forstbetriebe Gesellschaft mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Stilla Kreuzlinger unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.10.2004
Aktenzeichen: Y 120 p3 1713/15
GmbHR 2015, 37650