Urteil Raphaela Haller Weinhandel Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Raphaela Haller

investor gmbh in polen kaufen Urteil gmbh deckmantel kaufen gründung GmbH

Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Raphaela Haller – BFH vom 19.11.1979 – Az. l 365 8R 8074/17

Der Gesellschafter Dorchen Thurgauer einer erst noch zu gründenden GmbH (Raphaela Haller Weinhandel Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Dorchen Thurgauer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Raphaela Haller Weinhandel Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Dorchen Thurgauer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 15.11.1936
Aktenzeichen: O 516 cU 6009/20
GmbHR 2014, 29578


spedition erwerben


Top 5 MusterSatzung:


    Von