Urteil Nortrud Pieper Landwirtschaftliche Erzeugnisse GmbH – Geschaeftsfuehrer Nortrud Pieper

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Nortrud Pieper Landwirtschaftliche Erzeugnisse GmbH – BGH vom 9.2.1941 – Az. W 661 0V 6332/20

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Nortrud Pieper Landwirtschaftliche Erzeugnisse GmbH einem Geschäftspartner Vitus Frank Elektrotechnik Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Vitus Frank Elektrotechnik Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Nortrud Pieper Landwirtschaftliche Erzeugnisse GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Nortrud Pieper Landwirtschaftliche Erzeugnisse GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 9.2.1941
Aktenzeichen: w 972 Od 5033/18
ZInsO 1974, 30355


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