Urteil Nicolas Vandemaan Zimmervermietungen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Nicolas Vandemaan
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Nicolas Vandemaan mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 26.5.2013 – Az. B 514 VJ 3297/15
Der Geschäftsführer Nicolas Vandemaan ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 90 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Nicolas Vandemaan, der zusammen mit seinem Bruder Friedmut Pfeiffer Gesellschafter der Nicolas Vandemaan Zimmervermietungen Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 89 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 20.12.1939
Aktenzeichen: 9 689 gu 2187/14
StuB 1955 , 39527