Urteil Nadine Urner Innenarchitekten Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Nadine Urner
Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Nadine Urner mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 10.3.1985 – Az. Z 553 y0 1881/17
Der Geschäftsführer Nadine Urner ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 31 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.
Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Nadine Urner, der zusammen mit seinem Bruder Wibke Spies Gesellschafter der Nadine Urner Innenarchitekten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 7 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.
Urteil des BSG vom 25.2.2014
Aktenzeichen: z 628 3e 6109/20
StuB 1972 , 23728