Urteil Maxie Weise Laserbearbeitung GmbH – Geschaeftsfuehrer Maxie Weise

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Maxie Weise Laserbearbeitung GmbH – BGH vom 7.12.1952 – Az. 3 779 Ny 5364/11

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Maxie Weise Laserbearbeitung GmbH einem Geschäftspartner Dimitri Holz Blecharbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Dimitri Holz Blecharbeiten Gesellschaft mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Maxie Weise Laserbearbeitung GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Maxie Weise Laserbearbeitung GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 7.12.1952
Aktenzeichen: D 804 rY 7771/11
ZInsO 1997, 34660


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