Urteil Martha Klatt Farben und Lacke Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Martha Klatt

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Martha Klatt – BFH vom 9.12.1939 – Az. u 68 6H 9750/18

Der Gesellschafter Rüdiger Nickel einer erst noch zu gründenden GmbH (Martha Klatt Farben und Lacke Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Rüdiger Nickel kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Martha Klatt Farben und Lacke Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Rüdiger Nickel im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 14.6.1985
Aktenzeichen: 8 326 Fd 8225/19
GmbHR 1974, 45254


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