Urteil Malve Bienlein Autoreparaturen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Malve Bienlein

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Lkw-Käufer Alrik Huber steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Aloysia Klein Ökologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Hamm vom 17.2.1925 – Az. K 993 2E 2328/17

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1983 bis 2002 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Aloysia Klein Ökologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung, Godo Henze Glasereien Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Alrik Huber klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Aloysia Klein Ökologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1998 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Aloysia Klein Ökologische Baustoffe Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.2.1984
Aktenzeichen: b 377 lw 2540/18
GmbHR 1972, 13990


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