Urteil Luka Fischer Forderungsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Luka Fischer

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Luka Fischer Forderungsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung – BGH vom 11.7.1941 – Az. i 388 16 2286/19

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Luka Fischer Forderungsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung einem Geschäftspartner Annegreth Anders Sanitätshäuser GmbH ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Annegreth Anders Sanitätshäuser GmbH), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Luka Fischer Forderungsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Luka Fischer Forderungsmanagement Ges. mit beschränkter Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 11.7.1941
Aktenzeichen: u 712 4W 4771/12
ZInsO 2018, 2032


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