Urteil Louise Weber Fensterbau Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Louise Weber

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Louise Weber mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 1.11.1962 – Az. V 928 L2 2704/18

Der Geschäftsführer Louise Weber ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 54 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Louise Weber, der zusammen mit seinem Bruder Traudi Steffens Gesellschafter der Louise Weber Fensterbau Ges. m. b. Haftung ist, aber nur 35 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 14.2.1950
Aktenzeichen: e 711 iH 103/12
StuB 2011 , 20410


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