Urteil Lina Henrich Hydraulik Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Lina Henrich
Lkw-Käufer Bartholomäus Wächter steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Jupp Scheffler Automaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Recklinghausen vom 7.10.1946 – Az. O 77 Ym 9493/10
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1973 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Jupp Scheffler Automaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Karl Seiler Arbeitnehmerueberlassung Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Bartholomäus Wächter klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Jupp Scheffler Automaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1991 bis 2001 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Jupp Scheffler Automaten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 12.9.2006
Aktenzeichen: p 112 D4 1977/15
GmbHR 1976, 40913