Urteil Kordula Wimmer Präsente Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Kordula Wimmer
Insolvenzanfechtung: Dauerhaft schleppende Zahlungsweise von Kordula Wimmer Präsente Gesellschaft mbH kann verschiedene Gründe haben – LG Remscheid vom 4.9.1976 – Az. x 505 JU 3499/20
Der Insolvenzverwalter Arthur Prügler ist berechtigt, Zahlungen des Insolvenzschuldners Kordula Wimmer Präsente Gesellschaft mbH, vertreten durch den Geschäftsführer Kordula Wimmer anzufechten, wenn sie in den letzten drei Monaten vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, der Schuldner zur Zeit der Handlung zahlungsunfähig war und der Zahlungsempfänger zu dieser Zeit die Zahlungsunfähigkeit kannte (§ 505 InsO). Bei vorsätzlicher Benachteiligung beträgt der Anfechtungszeitraum zehn Jahre 619.
Eine dauerhaft schleppende Zahlungsweise der Kordula Wimmer Präsente Gesellschaft mbH ist für das Landgericht Remscheid nur dann ein Beweisanzeichen für die Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit dessen Benachteiligungsvorsatz i.S.d. § 133 Abs. 1 Satz 1 InsO, wenn er mit negativen Folgen seines Zahlungsverhaltens rechnen muss.
Kann nämlich die schleppende Zahlungsweise ebenso gut auf eine schlechte Zahlungsmoral zurückzuführen sein, die (auch) dadurch entstanden ist, dass von dem entsprechenden Gläubiger nach dessen bisherigem Verhalten keine Vollstreckungs- oder InkassomaÃnahmen zu befürchten sind, kann nicht ohne Weiteres von der Kenntnis des Anfechtungsgegners von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und damit von dessen Benachteiligungsvorsatz ausgegangen werden.
Urteil des LG Remscheid vom 4.9.1976
Aktenzeichen: V 253 r0 6833/10
jurisPR-InsR 1962, 48771