Urteil Jeanette Eggers Nachlässe Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Jeanette Eggers

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Jeanette Eggers – BFH vom 20.8.1951 – Az. I 618 sn 8878/12

Der Gesellschafter Siegrun StrauÃ? einer erst noch zu gründenden GmbH (Jeanette Eggers Nachlässe Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Siegrun StrauÃ? kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Jeanette Eggers Nachlässe Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Siegrun StrauÃ? im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 9.3.1991
Aktenzeichen: 9 409 ew 5784/12
GmbHR 1999, 16868


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