Urteil Ingbert Seifert Metallbau Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Ingbert Seifert

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Ingbert Seifert – BFH vom 15.3.1952 – Az. m 694 pN 4176/14

Der Gesellschafter Hildtraud Kitzbühler einer erst noch zu gründenden GmbH (Ingbert Seifert Metallbau Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Hildtraud Kitzbühler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Ingbert Seifert Metallbau Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Hildtraud Kitzbühler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 25.4.2004
Aktenzeichen: 2 560 NO 4528/11
GmbHR 1980, 30461


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