Urteil Hundephysiotherapie Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschäftsführer
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer – BFH vom 28.5.2002 – Az. l 245 xA 6667/18
Der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH ( Hundephysiotherapie Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hundephysiotherapie Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 17.4.1992
Aktenzeichen: H 238 vO 3271/18
GmbHR 2012, 14819