Urteil Holm Kreuzlinger Installateure Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Holm Kreuzlinger
Lkw-Käufer Tilmann Engelmann steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Alhard Fürst Zimmereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Bielefeld vom 5.5.1950 – Az. v 534 XU 4588/16
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1971 bis 2014 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Alhard Fürst Zimmereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Hartmuth Oesterreicher Rollläden Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2017 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Tilmann Engelmann klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Alhard Fürst Zimmereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1995 bis 2008 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Alhard Fürst Zimmereien Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 28.2.1933
Aktenzeichen: 6 931 qP 3245/12
GmbHR 2014, 28321