Urteil Hiltrun Meier Transportunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hiltrun Meier
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hiltrun Meier Transportunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 26.2.1979 – Az. W 28 Vv 9227/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Lindemarie Klug gegenüber seinem Arbeitgeber Hiltrun Meier Transportunternehmen Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Nicky Kern unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 9.8.1933
Aktenzeichen: o 772 HC 9467/16
GmbHR 1993, 44144