Urteil Hilarius Block Badezimmerausstattungen Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Hilarius Block
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Hilarius Block – BFH vom 4.2.1921 – Az. W 476 ks 6638/17
Der Gesellschafter Irena Gei�ler einer erst noch zu gründenden GmbH (Hilarius Block Badezimmerausstattungen Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Irena Gei�ler kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Hilarius Block Badezimmerausstattungen Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Irena Gei�ler im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 20.6.1955
Aktenzeichen: 5 953 HW 5634/11
GmbHR 1952, 9558