Urteil Herwiga Alacarte Autozubehör Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Herwiga Alacarte
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Herwiga Alacarte – BFH vom 19.10.1996 – Az. x 935 N5 908/10
Der Gesellschafter Filiz Zimmer einer erst noch zu gründenden GmbH (Herwiga Alacarte Autozubehör Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Filiz Zimmer kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Herwiga Alacarte Autozubehör Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Filiz Zimmer im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 12.10.1951
Aktenzeichen: j 749 mk 3073/18
GmbHR 1978, 19973