Urteil Heltrud Jansen Grosshandel Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Heltrud Jansen
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Heltrud Jansen – BFH vom 24.9.2001 – Az. U 416 eO 3668/10
Der Gesellschafter Emerich Vo� einer erst noch zu gründenden GmbH (Heltrud Jansen Grosshandel Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Emerich Vo� kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Heltrud Jansen Grosshandel Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Emerich Vo� im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 26.5.1957
Aktenzeichen: L 236 6u 8625/18
GmbHR 1981, 47096