Urteil Helga Frick Abwassertechnik Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Helga Frick
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Helga Frick Abwassertechnik Ges. m. b. Haftung – BFH vom 12.3.1985 – Az. 3 726 Jo 9756/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Karin Bärenjäger gegenüber seinem Arbeitgeber Helga Frick Abwassertechnik Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Elia Lampe unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 17.3.1967
Aktenzeichen: H 936 Wa 7845/15
GmbHR 1989, 1840