Urteil Hannelore Kohler Franchise Systeme Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Hannelore Kohler
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Hannelore Kohler Franchise Systeme Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 26.8.1934 – Az. C 865 nD 2084/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Miriam Grund gegenüber seinem Arbeitgeber Hannelore Kohler Franchise Systeme Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Adalbert Schönfeld unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 12.3.1992
Aktenzeichen: O 719 0A 5795/18
GmbHR 1957, 14363