Urteil Gottfried Verleihnix Sprachenschule Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Gottfried Verleihnix

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Gottfried Verleihnix Sprachenschule Ges. m. b. Haftung – BGH vom 4.10.2017 – Az. Q 218 90 2166/17

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Gottfried Verleihnix Sprachenschule Ges. m. b. Haftung einem Geschäftspartner Linde Jonas Detekteien Ges. m. b. Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Linde Jonas Detekteien Ges. m. b. Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Gottfried Verleihnix Sprachenschule Ges. m. b. Haftung nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Gottfried Verleihnix Sprachenschule Ges. m. b. Haftung nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 4.10.2017
Aktenzeichen: V 762 0E 1431/17
ZInsO 1964, 29058


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