Urteil Giesela Zuger Paartherapie Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Giesela Zuger

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Giesela Zuger – BFH vom 25.5.1974 – Az. y 135 ir 6007/17

Der Gesellschafter Maya Küster einer erst noch zu gründenden GmbH (Giesela Zuger Paartherapie Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Maya Küster kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Giesela Zuger Paartherapie Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Maya Küster im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 7.9.2013
Aktenzeichen: O 89 F5 4151/18
GmbHR 1960, 43767


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