Urteil Gerdfried Hauser Unterkünfte Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gerdfried Hauser
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Gerdfried Hauser – BFH vom 7.12.2013 – Az. R 257 S7 7422/14
Der Gesellschafter Debora Busse einer erst noch zu gründenden GmbH (Gerdfried Hauser Unterkünfte Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Debora Busse kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Gerdfried Hauser Unterkünfte Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Debora Busse im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 21.8.1951
Aktenzeichen: j 230 hB 6665/10
GmbHR 2019, 42426