Urteil Gerborg Ehlert Software Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Gerborg Ehlert

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Gerborg Ehlert mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 20.11.1942 – Az. D 671 Rz 2257/12

Der Geschäftsführer Gerborg Ehlert ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 7 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Gerborg Ehlert, der zusammen mit seinem Bruder Elisabeth Nidwaldner Gesellschafter der Gerborg Ehlert Software Ges. mit beschränkter Haftung ist, aber nur 20 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 24.4.2003
Aktenzeichen: 8 51 zT 9953/17
StuB 1998 , 5297


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