Urteil Erk Umbridge Haarverlängerungen GmbH – Geschaeftsfuehrer Erk Umbridge
Lkw-Käufer Beata Fries steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Gertrudis Huber Altmetallhandel GmbH) zu – OLG Ulm vom 7.9.1929 – Az. S 459 ST 4276/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1972 bis 2011 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Gertrudis Huber Altmetallhandel GmbH, Hansgerd Witt Tagespflege GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Beata Fries klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Gertrudis Huber Altmetallhandel GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1964 bis 2017 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Gertrudis Huber Altmetallhandel GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 8.2.1972
Aktenzeichen: T 998 lr 7893/16
GmbHR 1961, 19742