Urteil Emma Volz Charteryachten Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Emma Volz

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Lkw-Käufer Lindemarie Menzel steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Rosemarie Wittig Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung) zu – OLG Salzgitter vom 14.10.2017 – Az. e 692 Ht 4813/12

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1993 bis 2013 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Rosemarie Wittig Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frank Bormann Automobilzulieferer GmbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2018 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Lindemarie Menzel klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Rosemarie Wittig Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1976 bis 2018 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Rosemarie Wittig Shops Gesellschaft mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 14.11.1958
Aktenzeichen: v 743 Fk 5915/13
GmbHR 1975, 33254


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