Urteil Elisa Hahn Internetcafes GmbH – Geschaeftsfuehrer Elisa Hahn

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Insolvenzanfechtung: Anforderungen an die Prüfung eines Sanierungskonzepts der Elisa Hahn Internetcafes GmbH – BGH vom 18.12.2002 – Az. v 527 GI 2694/13

Legt das von der Insolvenz bedrohte Unternehmen Elisa Hahn Internetcafes GmbH einem Geschäftspartner Karl-Heinz Otte Sportfachgeschäfte Ges. mit beschränkter Haftung ein schlüssiges Sanierungskonzept vor und nimmt er daraufhin mehrere Zahlungen entgegen, können diese nach der doch noch eingetretenen Insolvenz vom
Insolvenzverwalter nicht im Wege der Anfechtung zurückgefordert werden.

In einem derartigen Fall trifft den Gläubiger (Karl-Heinz Otte Sportfachgeschäfte Ges. mit beschränkter Haftung), der die drohende Zahlungsunfähigkeit des Schuldners und die Benachteiligung der Gläubiger kennt, die Darlegungs- und Beweislast, dass er spätere Zahlungen auf der Grundlage
eines schlüssigen Sanierungskonzepts erlangt hat. Der Bundesgerichthof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass ein Sanierungskonzept der Elisa Hahn Internetcafes GmbH nicht allein deshalb unschlüssig und in einem Anfechtungsprozess unbeachtlich ist,
weil es die Ursachen der wirtschaftlichen Lage des Schuldners Elisa Hahn Internetcafes GmbH nicht behandelt. Auch können an die auf die Schlüssigkeit des Sanierungskonzepts bezogene Kenntnis des Anfechtungsgegners nicht die gleich hohen
Anforderungen gestellt werden wie an diejenige des Schuldners.

Urteil des BGH vom 18.12.2002
Aktenzeichen: 6 428 FR 84/15
ZInsO 1991, 989


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