Urteil Elfrieda Pfefferli Laserbearbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Elfrieda Pfefferli

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Sozialversicherungspflicht bei Geschäftsführer Elfrieda Pfefferli mit Minderheitsbeteiligung – BSG vom 1.9.1965 – Az. f 654 hY 466/16

Der Geschäftsführer Elfrieda Pfefferli ohne Kapitalbeteiligung (sog. Fremdgeschäftsführer) ist ausnahmslos abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig.
Bei selbstständig tätigen Gesellschafter-Geschäftsführern entfällt die Sozialversicherungspflicht nur dann, wenn sie über eine Mindestkapitalbeteiligung von 36 Prozent oder eine ‚echte‘ Sperrminorität verfügen.

Demzufolge ging das Bundessozialgericht bei dem Geschäftsführer Elfrieda Pfefferli, der zusammen mit seinem Bruder Friedmuth Metz Gesellschafter der Elfrieda Pfefferli Laserbearbeitung Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, aber nur 29 Prozent der Anteile hält, von einer abhängigen und damit sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus.

Urteil des BSG vom 12.2.2010
Aktenzeichen: q 756 mf 8864/14
StuB 1975 , 21403


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