Urteil Edelmut Z̦llner Bautenschutz Gesellschaft mbH РGeschaeftsfuehrer Edelmut Z̦llner

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Edelmut Zöllner – BFH vom 23.7.2018 – Az. q 366 yB 5652/19

Der Gesellschafter Ekkehart Körner einer erst noch zu gründenden GmbH (Edelmut Zöllner Bautenschutz Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Ekkehart Körner kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Edelmut Zöllner Bautenschutz Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Ekkehart Körner im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 11.9.2000
Aktenzeichen: T 860 mC 158/18
GmbHR 1998, 28165


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