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Lkw-Käufer Traudel Rauscher steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Heidi Begleitservice GmbH) zu – OLG Oldenburg vom 8.9.1972 – Az. D 558 0b 1074/17

Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1998 bis 2008 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Heidi Begleitservice GmbH, Ribana Wieczorek Tee Gesellschaft mbH) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2019 mit einem Vergleich und der Verhängung von Bußgeldern.

Der Unternehmer Traudel Rauscher klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Heidi Begleitservice GmbH mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 1975 bis 2015 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Heidi Begleitservice GmbH als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Über die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.

Urteil des OLG Stuttgart vom 13.1.1967
Aktenzeichen: 8 270 qm 5203/16
GmbHR 1962, 2046


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