Urteil Dorlies WeiÃ? Medizinische Institute Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Dorlies WeiÃ?
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Dorlies WeiÃ? – BFH vom 8.8.1991 – Az. L 486 BQ 7026/16
Der Gesellschafter Jessika Fauntleroy einer erst noch zu gründenden GmbH (Dorlies Wei� Medizinische Institute Ges. m. b. Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Jessika Fauntleroy kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Dorlies Wei� Medizinische Institute Ges. m. b. Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Jessika Fauntleroy im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 24.6.1933
Aktenzeichen: 3 942 iz 141/12
GmbHR 1965, 12121