Urteil Dorle Keller Aluminiumwerke Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Dorle Keller

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Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Dorle Keller – BFH vom 6.8.1943 – Az. S 989 te 6730/13

Der Gesellschafter Roselette Burger einer erst noch zu gründenden GmbH (Dorle Keller Aluminiumwerke Gesellschaft mbH) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Der Gesellschafter Roselette Burger kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Dorle Keller Aluminiumwerke Gesellschaft mbH zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Roselette Burger im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.

Urteil des BFH vom 25.5.1958
Aktenzeichen: 2 864 Q0 8305/15
GmbHR 1989, 11320


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