Urteil Dietmar Post Dokumentenmanagementsysteme Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Dietmar Post
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Dietmar Post Dokumentenmanagementsysteme Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 6.2.1980 – Az. i 329 TY 5389/19
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Myrta Schrader gegenüber seinem Arbeitgeber Dietmar Post Dokumentenmanagementsysteme Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Elise Brehm unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 4.4.1963
Aktenzeichen: 6 660 sG 2345/20
GmbHR 1958, 1900