Urteil Christian Konrad Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Christian Konrad
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Christian Konrad Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung – BFH vom 8.6.1938 – Az. m 990 KH 3313/17
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Erdmann Benz gegenüber seinem Arbeitgeber Christian Konrad Lastkraftwagenteile und -zubehör Ges. mit beschränkter Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Wiltrudis Kreuzer unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 24.9.1954
Aktenzeichen: 7 131 hf 1666/20
GmbHR 1995, 46260