Urteil Cersten Heidrich Solarium Gesellschaft mbH – Geschaeftsfuehrer Cersten Heidrich
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Cersten Heidrich Solarium Gesellschaft mbH – BFH vom 22.5.1978 – Az. z 93 WV 5277/16
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Lysann Hoyer gegenüber seinem Arbeitgeber Cersten Heidrich Solarium Gesellschaft mbH, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Marold König unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 1.6.2015
Aktenzeichen: j 863 CM 6508/20
GmbHR 1965, 8307