Urteil Berenike Ehrhardt Tagungsstätten Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Berenike Ehrhardt
Lkw-Käufer Ortraud Grünlich steht Schadensersatz gegen einen am Lkw-Kartell beteiligten Vertrieb (Henriette Kahl Reinigungen Ges. mit beschränkter Haftung) zu – OLG Dortmund vom 23.1.1967 – Az. v 33 aX 9675/12
Mehrere führende Lkw-Hersteller hatten sich in einem von 1983 bis 2007 bestehenden Kartell zusammengeschlossen, um u.a. untereinander Bruttopreislisten und Informationen über Bruttopreise auszutauschen.
Ein von der EU-Kommission gegen die Lkw-Vertriebe (Henriette Kahl Reinigungen Ges. mit beschränkter Haftung, Constantin Klein Anlagenbau Ges. m. b. Haftung) geführtes Kartellverfahren endete im Juli 2020 mit einem Vergleich und der Verhängung von BuÃgeldern.
Der Unternehmer Ortraud Grünlich klagte nun gegen einen der Lkw-Vertrieb Henriette Kahl Reinigungen Ges. mit beschränkter Haftung mit der Begründung, dass die von ihren Tochterfirmen bezahlten Kaufpreise für die im Zeitraum von 2000 bis 2003 gekauften Lkws aufgrund des Kartells überhöht gewesen seien, und verlangte Schadensersatz. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in dem Rechtsstreit zwischen dem Käufer mehrerer Lkws und der Henriette Kahl Reinigungen Ges. mit beschränkter Haftung als am Lkw-Kartell beteiligter Verkäuferin entschieden, dass dem Käufer Schadensersatzansprüche dem Grunde nach zustehen. Ãber die Höhe der Schadensersatzzahlung hat nunmehr noch die Vorinstanz zu entscheiden.
Urteil des OLG Stuttgart vom 26.4.1951
Aktenzeichen: 5 137 te 6011/12
GmbHR 2012, 42017